Niederschriften

Unter dem Vorsitz des

Ortsbürgermeisters

Richard Schmitt

waren zur Sitzung erschienen:

 

Werner Grendel (Erster Beig.)
Walter Müller (2. Beig.)
Aloys Schmitt (3. Beig.)
Alois Scholl
Werner Schmidt
Marianne Meffert
Karl Kubba
Uwe Jöchel
Manfred Strunk
Michael Faßbender

 

Es fehlten:

 

Jürgen Meffert
Jürgen Kalscheid

 

Außerdem waren anwesend:

 

Armin Schmuck (bis TOP 2)
Ralf Weingarten
-VGV Flammersfeld-

Willroth, 2012-04-26

Nach schriftlich und fristgerecht ergangener Einladung haben sich heute die nebenstehend aufgeführten Mitglieder des Ortsgemeinderates im Dorfgemeinschaftshaus in Willroth zu einer öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates versammelt, um zu beraten und zu beschließen.

Der Ortsgemeinderat besteht aus 13 Mitgliedern und ist gemäß § 39 GemO beschlussfähig.

Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung: 21:00 Uhr

Der Vorsitzende bestellt AR Ralf Weingarten -VGV Flammersfeld- zum Schriftführer.

Vor Eintritt in die Tagesordnung erhob sich der Ortsgemeinderat zum stillen Gedenken an den Ortsbürgermeister a.D. Anton Holschbach, der am 12.04.2012 verstorben ist.

 

Tagesordnung

 

  1. Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2012 und 2013;

  2. Ermächtigung zur Kreditaufnahme;

  3. Vergabe von Instandsetzungsarbeiten Dorfgemeinschaftshaus;

  4. Dorffest (Stand der Vorbereitungen);

  5. Verschiedenes;

 

Nichtöffentliche Sitzung

 

  1. Grundstücksangelegenheiten;
  2. Stellungnahme zu Bauanträgen / Bauvoranfragen;
  3. Verschiedenes.

 

Zu 1) Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2012 und 2013

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 wurde nach eingehender Beratung angenommen. Die Satzung enthält folgende Feststellungen:

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden für das Haushaltsjahr 2012

1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.079.553 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.132.595 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) -53.042 €
Entnahme aus dem Sonderposten für Belastungen
aus dem kommunalen Finanzausgleich 177.810 €
Jahresergebnis nach Berücksichtigung der Ver-
änderung des Sonderpostens für Belastungen
aus dem kommunalen Finanzausgleich 124.768 €

2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 1.000.866 €
die ordentlichen Auszahlungen auf 983.970 €
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 16.896 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 45.800 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 95.800 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit - 50.000 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 50.000 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 16.896 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit 33.104 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.096.666 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 1.096.666 €

Veränderung des Finanzmittelbestandes
im Haushaltsjahr 3.681 €

Festgesetzt werden für das Haushaltsjahr 2013

1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 828.640 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 921.409 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) -92.769 €

2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 770.610 €
die ordentlichen Auszahlungen auf 806.587 €
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen -35.977 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 70.000 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 70.000 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit 0 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 51.014 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 15.037 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit 35.977 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 891.624 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 891.624 €

Veränderung des Finanzmittelbestandes
im Haushaltsjahr -51.014 €

§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Haushaltsjahr 2012
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für verzinste Kredite auf 50.000 €.

Haushaltsjahr 2013
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für verzinste Kredite auf 0 €.

§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen
Verpflichtungsermächtigungen

Für die Haushaltsjahre 2012 und 2013
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden veranschlagt auf 0 €.

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden veranschlagt auf 0 €.

§ 4
Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A) 300 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v. H.
2. Gewerbesteuer 380 v. H.

§ 5
Eigenkapital

Für das Haushaltsjahr 2012
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.
des Vorvorjahres 1.957.462,52 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Vorjahres 1.870.345,52 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Haushaltsjahres 1.995.113,52 €

Für das Haushaltsjahr 2013
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.des Vorvorjahres 1.870.345,52 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Vorjahres 1.995.113,52 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Haushaltsjahres 1.902.344,52 €

§ 6
Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen

Für die Haushaltsjahre 2012 und 2013
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 1.000 € überschritten sind.

§ 7
Wertgrenze für Investitionen

Für die Haushaltsjahr 2012 und 2013
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

Zu 2) Ermächtigung zur Kreditaufnahme

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, zur Finanzierung von Auszahlungen für Investitionen im Finanzhaushalt 2012 einen Kredit bis zur Höhe von 50.000 € bei einem Kreditinstitut zu den derzeit üblichen Bedingungen aufzunehmen. Die Kreditaufnahme dient ausschließlich zur Zwischenfinanzierung bis zur Vermarktung der Grundstücke im Industriegebiet „Willrother Berg".

Als Tilgungsrate soll 1,5 % zuzüglich ersparter Zinsen vereinbart werden.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

Zu 3) Vergabe von Instandsetzungsarbeiten Dorfgemeinschaftshaus

a) Erneuerung der Heizungsanlage

Von der Ortsgemeinde wurden 3 Preisangebote zur Erneuerung der Heizungsanlage angefragt. Die anbietenden Firmen haben jeweils einen Gas-Brennwertkessel mit Materiallieferung und Komplettmontage angeboten.

Die Angebote können nicht direkt miteinander verglichen werden, da insgesamt 3 verschiedene Hersteller (Buderus, Vaillant und Viessmann) angefragt wurden.

Die Angebote erscheinen in der Kalkulation auskömmlich.

Die Zusammenstellung der Angebote erbrachte nachfolgendes Ergebnis:
Fa. Weingarten, Kurtscheid
(Kessel Fa. Buderus) 9.129,78 €
Fa. Hans-Peter Wittlich, Oberhonnefeld-Gierend
(Kessel Fa. Viessmann) 9.236,29 €
Fa. Kirschbaum, Horhausen
(Kessel Fa. Vaillant) 11.662,95 €

Angebot mit Wertung der Alternativposition hydraulischer Abgleich:

Der hydraulische Abgleich beschreibt ein Verfahren, mit dem innerhalb einer Heizungsanlage jeder Heizkörper oder Heizkreis bei einer festgelegten Vorlauftemperatur der Heizungsanlage genau mit der Wärmemenge versorgt wird, die benötigt wird, um die für die einzelnen Räume gewünschte Raumtemperatur zu erreichen.

Das wird durch genaue Planung, Überprüfung und Einstellung bei der Inbetriebnahme der Anlage erreicht. Auch ein nachträglicher hydraulischer Abgleich ist möglich, wenn die dafür erforderlichen Armaturen im Rohrnetz vorhanden sind (etwa voreinstellbare Thermostatventile oder Strangdifferenzdruckregler).

Fa. Weingarten, Kurtscheid
(Kessel Fa. Buderus) 11.126,12 €
Fa. Hans-Peter Wittlich, Oberhonnefeld-Gierend
(Kessel Fa. Viessmann) 12.056,59 €
Fa. Kirschbaum, Horhausen
(Kessel Fa. Vaillant) 14.574,76 €

Der Ortsgemeinderat beschließt den Auftrag der Erneuerung der Heizungsanlage auf Grundlage der kalkulierten Einheitspreise an den günstigsten Bieter, die Fa. Weingarten GmbH & Co. KG in Kurtscheid, zu einem Gesamtangebotspreis von 9.129,78 € zu erteilen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig

 

b) Erneuerung von 3 Faltwänden und 3 Innentüren

Von der Ortsgemeinde wurden 3 Preisangebote zur Erneuerung der Faltwände und Innentüren angefragt.

Die Angebote erscheinen in der Kalkulation auskömmlich.

Die Zusammenstellung der Angebote erbrachte nachfolgendes Ergebnis:

Fa. Jürgen Reinhard, Straßenhaus 14.144,34 €
(Holz-Faltwand Fa. Brandt Modell Prince Flex, Zimmertüren Eiche furniert, der Ein- und Ausbau wurden im Stundenlohn angeboten, die Zargen der Faltwand sind Eiche furniert)

Fa. Schreinerei Heinz Fassbender, Willroth 15.565,20 €
(Holz-Faltwand Fa. Brandt, Modell Prince Flex, Zimmertüren Eiche furniert, die einzelnen Positionen wurden als Festpreis angeboten, die Zargen der Faltwand sind Eiche massiv)

Fa. Neitzert GmbH, Oberhonnefeld 25.199,20 €
(Faltwand Fa. Nüsing Modell „Faltina-plan", die einzelnen Positionen wurden als Festpreis angeboten)

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Zargen in Eiche massiv auszuführen und den Auftrag an die Fa. Schreinerei Heinz Fassbender, Willroth, zum Angebotspreis von 15.565,20 € zu vergeben.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

Das Ratsmitglied Michael Faßbender hat wegen vorliegendem Sonderinteresse an der Beratung und Beschlussfassung gemäß § 22 GemO nicht teilgenommen.

 

Zu 4) Dorffest (Stand der Vorbereitungen)

Der Vorsitzende informiert über den Stand der Vorbereitungen zum Dorffest.

Es erfolgt keine Beschlussfassung.

 

Zu 5) Verschiedenes

Sie Stützmauer unterhalb des Dorfgemeinschaftshauses soll in diesem Jahr saniert werden. Eine überschlägige Kostenermittlung des Tiefbauamtes der Verwaltung liegt bereits vor.

Zur Besprechung der Art der Ausführung findet am 09.05.2012, 17:15 Uhr, ein Ortstermin mit Vertretern des Tiefbauamtes statt.

Es erfolgt keine Beschlussfassung.

 

Nichtöffentlicher Teil

Die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil kann gemäß § 41 Abs. 2 Satz 2 GemO beim Vorsitzenden eingesehen werden.

 

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