Unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters Richard Schmitt waren zur Sitzung erschienen:
Werner Grendel (Erster Beig.)
Es fehlten:
Jürgen Meffert
Außerdem waren anwesend:
Armin Schmuck (bis TOP 2) |
Willroth, 2012-04-26 Nach schriftlich und fristgerecht ergangener Einladung haben sich heute die nebenstehend aufgeführten Mitglieder des Ortsgemeinderates im Dorfgemeinschaftshaus in Willroth zu einer öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates versammelt, um zu beraten und zu beschließen. Der Ortsgemeinderat besteht aus 13 Mitgliedern und ist gemäß § 39 GemO beschlussfähig. Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Der Vorsitzende bestellt AR Ralf Weingarten -VGV Flammersfeld- zum Schriftführer. Vor Eintritt in die Tagesordnung erhob sich der Ortsgemeinderat zum stillen Gedenken an den Ortsbürgermeister a.D. Anton Holschbach, der am 12.04.2012 verstorben ist.
Tagesordnung
Nichtöffentliche Sitzung
Zu 1) Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2012 und 2013Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 wurde nach eingehender Beratung angenommen. Die Satzung enthält folgende Feststellungen: § 1 Festgesetzt werden für das Haushaltsjahr 2012 1. im Ergebnishaushalt 2. im Finanzhaushalt die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 € die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 45.800 € die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 50.000 € der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.096.666 € Veränderung des Finanzmittelbestandes Festgesetzt werden für das Haushaltsjahr 2013 1. im Ergebnishaushalt 2. im Finanzhaushalt die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 € die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 70.000 € die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 51.014 € der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 891.624 € Veränderung des Finanzmittelbestandes § 2 Haushaltsjahr 2012 Haushaltsjahr 2013 § 3 Für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden veranschlagt auf 0 €. § 4 Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 wie folgt festgesetzt: § 5 Für das Haushaltsjahr 2012 Für das Haushaltsjahr 2013 § 6 Für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 § 7 Für die Haushaltsjahr 2012 und 2013
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Zu 2) Ermächtigung zur KreditaufnahmeDer Ortsbürgermeister wird ermächtigt, zur Finanzierung von Auszahlungen für Investitionen im Finanzhaushalt 2012 einen Kredit bis zur Höhe von 50.000 € bei einem Kreditinstitut zu den derzeit üblichen Bedingungen aufzunehmen. Die Kreditaufnahme dient ausschließlich zur Zwischenfinanzierung bis zur Vermarktung der Grundstücke im Industriegebiet „Willrother Berg". Als Tilgungsrate soll 1,5 % zuzüglich ersparter Zinsen vereinbart werden.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Zu 3) Vergabe von Instandsetzungsarbeiten Dorfgemeinschaftshausa) Erneuerung der HeizungsanlageVon der Ortsgemeinde wurden 3 Preisangebote zur Erneuerung der Heizungsanlage angefragt. Die anbietenden Firmen haben jeweils einen Gas-Brennwertkessel mit Materiallieferung und Komplettmontage angeboten. Die Angebote können nicht direkt miteinander verglichen werden, da insgesamt 3 verschiedene Hersteller (Buderus, Vaillant und Viessmann) angefragt wurden. Die Angebote erscheinen in der Kalkulation auskömmlich. Die Zusammenstellung der Angebote erbrachte nachfolgendes Ergebnis: Angebot mit Wertung der Alternativposition hydraulischer Abgleich: Der hydraulische Abgleich beschreibt ein Verfahren, mit dem innerhalb einer Heizungsanlage jeder Heizkörper oder Heizkreis bei einer festgelegten Vorlauftemperatur der Heizungsanlage genau mit der Wärmemenge versorgt wird, die benötigt wird, um die für die einzelnen Räume gewünschte Raumtemperatur zu erreichen. Das wird durch genaue Planung, Überprüfung und Einstellung bei der Inbetriebnahme der Anlage erreicht. Auch ein nachträglicher hydraulischer Abgleich ist möglich, wenn die dafür erforderlichen Armaturen im Rohrnetz vorhanden sind (etwa voreinstellbare Thermostatventile oder Strangdifferenzdruckregler). Fa. Weingarten, Kurtscheid Der Ortsgemeinderat beschließt den Auftrag der Erneuerung der Heizungsanlage auf Grundlage der kalkulierten Einheitspreise an den günstigsten Bieter, die Fa. Weingarten GmbH & Co. KG in Kurtscheid, zu einem Gesamtangebotspreis von 9.129,78 € zu erteilen.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig
b) Erneuerung von 3 Faltwänden und 3 InnentürenVon der Ortsgemeinde wurden 3 Preisangebote zur Erneuerung der Faltwände und Innentüren angefragt. Die Angebote erscheinen in der Kalkulation auskömmlich. Die Zusammenstellung der Angebote erbrachte nachfolgendes Ergebnis: Fa. Jürgen Reinhard, Straßenhaus 14.144,34 € Fa. Schreinerei Heinz Fassbender, Willroth 15.565,20 € Fa. Neitzert GmbH, Oberhonnefeld 25.199,20 € Der Ortsgemeinderat beschließt, die Zargen in Eiche massiv auszuführen und den Auftrag an die Fa. Schreinerei Heinz Fassbender, Willroth, zum Angebotspreis von 15.565,20 € zu vergeben.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Das Ratsmitglied Michael Faßbender hat wegen vorliegendem Sonderinteresse an der Beratung und Beschlussfassung gemäß § 22 GemO nicht teilgenommen.
Zu 4) Dorffest (Stand der Vorbereitungen)Der Vorsitzende informiert über den Stand der Vorbereitungen zum Dorffest. Es erfolgt keine Beschlussfassung.
Zu 5) VerschiedenesSie Stützmauer unterhalb des Dorfgemeinschaftshauses soll in diesem Jahr saniert werden. Eine überschlägige Kostenermittlung des Tiefbauamtes der Verwaltung liegt bereits vor. Zur Besprechung der Art der Ausführung findet am 09.05.2012, 17:15 Uhr, ein Ortstermin mit Vertretern des Tiefbauamtes statt. Es erfolgt keine Beschlussfassung.
Nichtöffentlicher TeilDie Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil kann gemäß § 41 Abs. 2 Satz 2 GemO beim Vorsitzenden eingesehen werden.
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