Achtung +++ Verstöße gegen Covid-19 +++

Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Es muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Deshalb sind erhöhte Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung erforderlich.

Daraufhin hat der Landkreis Altenkirchen verschiedene Allgemeinverfügungen erlassen. Diese sind jetzt von allen Bürgerinnen und Bürgern zwingend einzuhalten. Leider wurde bereits in den vergangenen Tagen mehrfach eine Vielzahl von unterschiedlichen Verstößen festgestellt.

Insbesondere möchten wir auf folgende Verstöße hinweisen:

Hinweis für Kinder und Jugendliche (Eltern und Erziehungsberechtigte sind in der Pflicht):
In den letzten Tagen wurden einige Verstöße hinsichtlich der Gruppenbildung (auch kleinere Gruppen) von spielenden Kindern (insbesondere auf bereits gesperrten Spiel- und Bolzplät-zen) und auch Zusammenkünfte von Jugendlichen (insbesondere im Stadtgebiet Altenkirchen - Parc de Tarbes, Konrad-Adenauer-Platz etc. -), aber auch in den Gemeinden Horhausen und Güllesheim (Bereich Kardinal-Höffner-Platz, Busbahnhof an der Grundschule Horhausen und auf den Sportplätzen Güllesheim und Neitersen) festgestellt. Wir bitten die Kinder und Jugendlichen aber auch die Eltern/Erziehungsberechtigten als verantwortliche Aufsichtspersonen eindringlich darauf zu achten und die Kinder und Jugendlichen dahingehend zu sensibilisieren, dass solche Verstöße zwingend unterbunden werden. Dies kann nicht nur strafrechtliche Folgen haben, sondern vielmehr zum Selbstschutz und dem Schutz anderer Menschen. Im Rahmen der Allgemeinverfügungen und in Anbetracht der derzeit angespannten Situation appellieren wir an jeden Einzelnen, dass Ansammlungen von mehreren Personen (dazu zählen auch kleinere Gruppen) strikt zu vermeiden sind. Das ist oberstes Gebot und die momentane Lage ist sehr ernst. Somit sollte sich jeder Einzelne zwingend an die Vorgaben halten.

Hinweis für die Betreiber von Geschäften, Gaststätten, Clubs, Restaurants, Discotheken etc.:

Aktuell gelten besondere Vorschriften durch die Allgemeinverfügung des Landreises Altenkirchen, die ebenfalls zwingend einzuhalten sind. Nähere Auskünfte hierzu sind aus der Allgemeinverfügung zu entnehmen. Diese ist auf der Website des Landkreises (www.kreis-altenkirchen.de) abrufbar.

Zudem haben wir eine Übersicht über finanzielle Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten auf der Website der Verbandsgemeinde (www.vg-altenkirchen-flammersfeld.de) veröffentlicht.

Wir appellieren nochmal ausdrücklich an jeden Einzelnen, die Vorschriften der Allgemeinverfügung zwingend einzuhalten. Das Ordnungsamt führt auch in den kommenden Wochen flächendeckend Kontrollen bezüglich der Einhaltung der erlassenen Allgemeinverfügungen des Landkreises Altenkirchen sowie ggf. weiterer erlassener Reglungen durch.

Diese Information steht ihnen unter folgendem link Verstöße gegen Covid-19 als Download zur Verfügung

Ihre Ordnungsbehörde
der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld