Sehr geehrte Damen und Herren,

im Auftrag des Ersten Beigeordneten, Rolf Schmidt-Markoski, teile ich Ihnen unter Hinweis auf die Bürgerinformationsveranstaltungen der Telekom am 05.03. und 07.03.2018 mit, dass die Telekom laut Telekommunikationsgesetz verpflichtet ist, Dritten einen diskriminierungsfreien Zugang zum Netz zu gewährleisten.
Konkret: Von dem Breitbandausbau der Telekom können auch die Kunden anderer Anbieter profitieren, wenn der Anbieter entsprechende Kapazitäten bei der Telekom einkauft.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Elke Patt

Verbandsgemeindeverwaltung
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57632 Flammersfeld

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